M wie Mediation
Aufgrund ihres 2012 bei der Deutschen Anwaltakademie (DAA) erfolgreich abgeschlossenen FACHLEHRGANGS MEDIATION darf Frau Rechtsanwältin Kofler auch den Titel Mediatorin bzw. Anwaltsmediatorin führen.
D.h., sie ist eine speziell ausgebildete, allparteiliche Streitvermittlerin, die Konfliktparteien in einem strukturierten, nach Ihren Wünschen strikt vertraulich behandeltem, Verfahren darin unterstützt, zeitnah eigene - über einen punktuellen Streitpunkt hinweg, nachhaltig wirkende - Lösungen im Sinn einer "Win-Win-Situation" miteinander zu erarbeiten.
Wirtschafts- und innerbetriebliche Mediationen
Dieses Verfahren ist ganz besonders interessant für Personen, die etwa in der Wirtschaft Unstimmigkeiten zum einen von der Öffentlichkeit unbemerkt, zum anderen zeit- und ressourcenschonend beenden wollen, etwa im Interesse einer positiven Gestaltung der Nachfolgesituation in Familienunternehmen, bei Konflikten zwischen Gesellschafter- und Unternehmensebene, hierachieübergreifenden Problemen oder Teamkonflikten.
Frau Mediatorin Kofler führt auch vom Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts bzw. gemäß § 106 S.2 GewO angewiesene arbeitsrechtliche Mediationen etwa in Mobbingfällen durch.
Ebenso sind Sie bei von dem Arbeitsgericht nach Artikel 4 MediationsG i.V.m. § 54 a II S.3 ArbGG-E vor- geschlagenen Mediationen bei Frau Mediatorin Kofler in guten Händen.
Mediationen im familiären und erbrechtlichen Zusammenhang
Sehr erfolgreich sind Mediationen auch im familiären Kontext, etwa bei dem Entwurf eines für ein Paar wirklich interessengerechten Ehevertrages bzw. entsprechender Scheidungsfolgenvereinbarungen, grds. im Trennungs-/ Scheidungszusammenhang, bei der Entwicklung eines alle Beteiligten nachhaltig zufriedenstellenden Zugewinnausgleichs und Versorgungsausgleichkonzeptes, aber ganz besonders auch bei der Vereinbarung verlässlich gestalteter Umgangs- und Sorgerechtsregelungen.
Ebenso sind Mediationen sehr hilfreich bei generationsübergreifenden Konflikten, dem Erarbeiten von von allen Betroffenen als interessengerecht empfundenen Erblösungen, Testamentsstreitigkeiten, Geschwisterkonflikten nach einem Erbfall, etc..
Des weiteren gewinnen Mediationen immer mehr Gewicht bei der Lösung jeglicher Probleme in nachbarschaftlichen Beziehungen.
Durch dieses Verfahren lassen sich auch sehr verfahrene Beziehungen wieder langfristig positiv und verlässlich gestalten.